Landtagssiztzung im März – Unsere Themen

Das Gesetz zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen im Niedersächsischen Landeswahlgesetz und im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz beseitigt eine Benachteiligung im Wahlrecht behinderter Menschen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sah das Landeswahl- und Kommunalverfassungsgesetz in Niedersachsen den Ausschluss von Menschen mit Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht vor.

Mit diesem Gesetz kommt es zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung, die durch eine Vollzeitbetreuung unterstützt werden.

Die Neuregelung betrifft knapp 10.000 Menschen, die bei der vergangenen Landtagswahl vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Ein Wahlrecht für Alle, welche aktive Teilhabe und Partizipation an politischen Prozessen ermöglicht, wird nun endlich umgesetzt!

Die zunehmende Wohnungsknappheit und steigende Mietpreise haben uns veranlasst, die Zweckentfremdunng von Wohnraum strenger einzugrenzen.

Die Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungen ist ein großes Problem für die Bewohner der ostfriesischen Inseln.  Wir wollen den Kommunen mit diesem Gesetz die Möglichkeit geben, dieser Zweckentfremdung von dringend notwendigem Wohnraum entgegenzuwirken.