Landesregierung hält Versprechen – Richtlinie für Härtefallfonds für Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung umgesetzt. Damit ist der Weg geebnet für den Härtefallfonds für die Finazierung der beitragsfreien  Kindertagesbetreuung in den niedersächsischen Städten und Gemeinden. Die Mittel sollen Defizite der Kommunen kompensieren, die in den Kindergartenjahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 aus der von der Landesregierung verabschiedeten Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung entstehen. Zusätzlich zu den Geldern aus Landesmitteln für die Beitragsfreiheit erhalten damit die niedersächsischen Kommunen Mittel aus diesem Härtefallfonds, wenn deren Einnahmeausfälle nicht über die höhere Finanzhilfe kompensiert werden können.

 

Die SPD-geführte Landesregierung hat zum 1. August 2018 die Beitragsfreiheit in niedersächsischen Kindertagesstätten durchgesetzt. Damit hat sie ein zentrales Wahlkampfversprechen umgesetzt. Wir Sozialdemokrat*innen sind zutiefst davon überzeugt, das gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein darf.

 

Für den Härtefallfonds stehen Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz in Höhe von fast 58 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen knapp 34 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2018/2019, 17 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2019/2020 und 7 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2020/2021, um für die Zeit des Aufwachsens der Finanzhilfe auf 58 Prozent die Kommunen zu unterstützen.

 

Die SPD-Landtagsfraktion war stets der Überzeugung, dass die Abschaffung der Kita-Gebühren nicht zu einer Überforderung bei den Kommunen führen darf. Mit der heutigen Richtlinie hat die SPD-geführte Landesregierung ihr Versprechen gehalten. Dies ist ein wichtiges Signal für die Kommunen in unserem Land. Angesichts der laufenden Budgetberatungen in den Kommunen schaffen wir nun Klarheit und Planbarkeit!.

 

Kultusminister Tonne und die kommunalen Spitzenverbände haben eine tragfähige Lösung auf die Beine gestellt. Für uns ist wichtig, dass die Leistungen für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 noch dieses Jahr beschieden werden. Zudem ist eine Auszahlung für diese beiden Jahre noch 2019 geplant. Wir stellen damit sicher, dass die Haushaltspläne der Kommunen für das nächste Jahr nicht mit den rückständigen Beträgen belastet werden.

 

Die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung sieht vor, dass die Mittel einmalig bewilligt werden. Sollten die beantragten Mittel das verfügbare Volumen überschreiten, erfolgt die Billigkeitsleistung in Höhe des prozentualen Anteils des Defizits eines örtlichen Trägers oder einer Gemeinde am Gesamtdefizit aller örtlicher Träger und Gemeinden an den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.