Acht Hochschulen in Niedersachsen erfolgreich bei Bewerbung um Digital-Professuren

Bei der Ausschreibung zur Förderung der Digitalisierungsprofessuren haben sich die Verbünde aus TU Clausthal und der Ostfalia Hochschule mit ihrem Antrag „Digitale Transformation nachhaltiger Prozesse und Dienste“, die Universität Göttingen zusammen mit der  HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen mit Ihrem Antrag zur „Data Science Region Südniedersachsen“ und das Verbundprojekt „Digitalisierung sicher gestalten“ der Universität Oldenburg und der Jade Hochschule durchgesetzt.

Die Hochschule Osnabrück wird für ihren Antrag „Applied Sciences go digital – Chancen für digitale Regionen (UAS.digital)“ gefördert werden und die Universität Osnabrück für ihren Antrag „KI Campus Universität Osnabrück: Realisierung der zweiten Ausbaustufe“.

Zunächst können diese Hochschulen bis zu 40 Professuren schaffen. Die Mittel dafür werden aufgestockt, bis ab 2021 jährlich sieben Millionen Euro Landesmittel bereitstehen. Daneben werden die erfolgreichen Antragsteller zusätzlich temporäre Mittel in Höhe von insgesamt rund 33,6 Millionen Euro erhaltewn, damit weitere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterbereit stehen  und die nötige Infrastruktur entstehen kann. Die Einrichtung der Digitalisierungsprofessuren ist eine der wichtigsten Weichenstellungen der SPD-geführten Landesregierung für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Landes. Das Land stärkt damit nicht nur Forschung und Transfer, sondern ganz gezielt auch den Bereich Studium und Lehre.

Durch die neuen Professuren erwartet das Land  Impulse für neue Studienangebote. Das Programm stärkt die Fachkräfteausbildung und schafft so eine wichtige Voraussetzung für die künmftige Aufstellung des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen. Da die Nachfrage nach Professorinnen und Professoren im Bereich Digitalisierung aktuell bundesweit sehr hoch ist, werden an den acht beteiligten Hochschulen zunächst bis zu 40 Digitalisierungsprofessuren eingerichtet. Bis zu zehn weitere Professuren werden innerhalb der kommenden zwei Jahre in einer weiteren Antragsrunde ausgeschrieben. Die Umsetzung kann sofort beginnen.