Niedersachsen hat sich im engen Dialog mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April 2020 eine verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und im Einzelhandel einzuführen. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung durch eine Maske, einen Schal oder auch ein Tuch kann dazu beitragen, mögliche Infektionen zu verhindern.
Fachleute haben in de vergangenen Wochen immer wieder die Auffassung geäußert, das einfache Masken dazu beitragen können, die Ausbreitung von Covid-19 weiter einzudämmen. Die SPD-Landtagsfraktion appelliert nun an die Bevölkerung, dieses Ziel weiterhin ernst zu nehmen. Wenn dies gelingt, kann auch das Tragen von einfachen Mund-Nase Masken beim Supermarktbesuch oder in der Stadtbahn einen wichtigen Beditrag zur Überwindung der Corona-Krise leisten. Es braucht im Alltag keine sogenannten FFP-Masken. Diese sollten weiterhin dem medizinischen Sektor vorbehalten sein.
Es bleibt weiterhin unproblematisch, bei Spaziergängen auf eine Maske zu verzichten. Die niedersächsische Masken-Regelung bezieht sich ausschließlich auf das Einkaufen im Einzelhandel sowie die Nutzung des ÖPNV.
Mit der Regelung Niedersachsens sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird der Flickenteppich geschlossen, der durch das Wettbieten anderer Bundesländer entstanden ist. Für zukünftige Maßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie wäre es hilfreich, wenn sich alle Länder gleichermaßen bindend an Beschlüsse hielten diese nicht in einem Überbietungswettbewerb über den Haufen werfen.