Niedersachsen erhält die kulturelle Vielfalt im Land
Heute geht das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine an den Start. Zielgruppe sind die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche, sei es das soziokulturelle Zentrum, der Heimatverein oder die Freilichtbühne. Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro hinterlegt.
Mit dem Programm will das Land jene Einrichtungen fördern, die bisher durch das Raster der laufenden Programme fallen. Gerade kleine Einrichtungen und Vereine sind in existenzielle Not geraten. Deren fixe Kosten laufen weiter, auch wenn zahlreiche Kulturschaffende Kurzarbeit beantragt haben. Ziel des Programms ist deswegen, die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen zu erhalten.
Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Juli 2020 möglich.
Förderanträge bis zu 8000 Euro werden direkt bei den Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt. Förderanträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt.
Weitere Informationen, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie unter folgendem Link: