Gemeinnützige Organisationen erhalten Unterstützung durch Niedersachsen-Schnellkredit

Gemeinnützige Organisationen leiden im besonderen Maße unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, stehen bisher aber nicht im Mittelpunkt des Corona-bedingten Fördergeschehens durch Bund und Land. Niedersachsen ändert dies nun. „Wenn bei den gemeinnützigen Organisationen Einnahmen oder Spenden ausbleiben, können vielerorts laufende Kosten nicht mehr gedeckt oder  notwendige Investitionen nicht mehr getätigt werden.“

Niedersachsen will nun gemeinnützige Organisationen während der Corona Krise gezielt unterstützen, damit sie ihre Arbeit nicht weiter einschränken müssen. „Zur Deckung von Liquiditätsengpässen oder zur Verhinderung des vollständigen Liquiditätsausfalls können Organisationen ab sofort den Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen bei der NBank beantragen.

Der SPD-Landtagfraktion sei die Sicherung der sozialen Landschaft ein wichtiges Anliegen. „Wir wollen die Strukturen vor Ort erhalten, die durch die Corona-Pandemie in Gefahr sind. Es geht darum, dass wir den gemeinnützigen Sektor, der einen so wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden leistet, in dieser schweren Zeit unterstützen“, so Alptekin Kirci heute in seinem Wahlkreis.

Ziel sei es, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern: „Uns ist wichtig, dass nicht nur Unternehmen von den wirtschaftlichen Hilfen während der Corona-Krise profitieren. Es ist ein wichtiges Signal für das Gemeinwesen, dass nun auch gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen Kredite mit günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufnehmen können, um die so wichtige gesellschaftliche Arbeit in der aktuellen Zeit fortsetzen zu können.“

Vorgesehen sind Darlehen von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Laufzeit variiere zwischen 5, 7 und 10 Jahren. Die Antragstellung ist über das Kundenportal der NBank schnell und unbürokratisch möglich. Gefördert werden laut Niedersächsischem Sozialministerium laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiter förderfähig.