Koalition macht Klimaschutz zum Verfassungsziel. Gesetz regelt Klimaneutralität bis 2050

Niedersachsen macht als zweites Bundesland den Klimaschutz zum Verrfassungsziel. Im Dezember-Plenum des Landtages haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU das Niedersächsische Klimagesetz (NKLimaG) verabschiedet. Die Bedrohung durch den Klimawandel ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Nur, wenn wir entschieden handeln, können wir die Folgen des Klimawandels abmildern und unseren niedersächsischen Beitrag für ein Mehr an Klimaschutz leisten.

Insofern ist es folgerichtig, den Klimaschutz in der Landesverfassung zu verankern. Unsere Generation trägt jetzt die Verantwortung und muss den Klimaschutz vorantreiben, um  die Folgen des Klimawandels abzumildern. Für uns ist klar, dass Klimaschutz eine globale Aufgabe ist. Nur, wenn wir im internationalen Handeln, auf europäischer und nationaler Ebene weitreichende Fortschritte machen, werden wir den Klimawandel bekämpfen können. Gleichzeitig sind wir fest davon überzeugt, dass jeder Baustein, ob auf Landes- oder Kommunalebene, einen Beitrag für mehr Klimaschutz leisten kann. Das Land kommt hier seiner Verantwortung nach und setzt im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz wichtige Eckpfeiler.

Oberstes Ziel des NKlimaG ist die Verminderung von Treibhausgasemissionen. Das Maßnahmenprogramm „Energie und Klimaschutz“ sieht dabei ein Finanzvolumen von 1 Milliarde Euro vor. Es umfasst 46 ressortübergreifende Einzelmaßnahmen, unter anderem beim klimafreundlichen Verkehr, der klimafreundlichen Landesverwaltung, der Nutzung von Wasserstoff sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem bisher größten Investitionsprogramm in den Umwelt- und Klimaschutz werden beispielsweise die Energieoffensive im Kontext der Solarenergie und der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur vorangetrieben. Zudem soll auch der Bausektor klimafreundlicher werden.

Wir haben entgegen dem ersten Entwurf die Klimaziele noch enger gefasst und gehen mit unserem Klimagesetz die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen noch ambitionierter an, sagt der Umweltpolitiker der SPD-Fraktion, Marcus Bosse. Bis zum Jahr 2030 soll die Reduktion der Gesamtjahresemissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht werden. Bis zum Jahr 2050 wollen wir sogar die vollständige Klimaneutralität realisieren.

Außerdem soll die bilanzielle Deckung des Energiebedarfs in Niedersachsen durch erneuerbare Energien von ursprünglich 2050 auf 2040 vorgezogen werden. Auch der Bereich der Landesverwaltung sei von wichtiger Bedeutung, schildert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion: „Die jährlichen Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung sollen bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Bis 2050 soll auch die Organisation der Landesverwaltung klimaneutral sein. Ein, wie ich finde, wichtiges Signal!“

Der Dreiklang aus Verfassungsrang, Klimaschutzgesetz und dem konkreten Maßnahmenpaket zeigt, dass Niedersachsen seinem Anspruch gerecht werden will, Klimaschutzland Nr. 1 zu sein. Die Verabschiedung des heutigen Gesetzes ist eine wichtige Leitplanke, spricht aber niemanden von der Verantwortung frei, weiter konsequent den Klimawandel zu bekämpfen.