141 Millionen Euro, um Förderlücken zu schließen und Unternehmen, Selbstständige sowie Vereine zu unterstützen!
Ab dem 18.Mai können zahlreiche Institutionen, Vereine, Soloselbständige und viele andere Einrichtungen finanzielle Unterstützungsleistungen im Wege der Härtefallhilfe beantragen. Bund und Länder ergänzen die bestehenden Corona-Sonderprogramme und unterstützen jene, die pandemiebedingt besondere Härte erleiden und bisher nicht im Rahmen der bisherigen Unterstützungen berücksichtigt werden konnten.
Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt waren (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe).
Das betrifft zum Beispiel gemeinnützige Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine. Diesen können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis nachweisbarer Fixkosten gewährt werden.
Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Die Kosten dafür sind übrigens auch im Rahmen der Härtefallhilfen in Niedersachsen förderfähig. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch ein Scoringmodell anhand transparenter Bewertungskriterien.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie sind unter www.haertefallhilfen.de abrufbar.