Sonderfonds Kultur von Bund und Ländern und Kulturförderpro-gramm „Niedersachsen dreht auf“ wird verlängert

Der Bund hat in enger Zusammenarbeit mit den Ländern einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geschaffen. Mit dem 2,5 Milliarden Euro schweren Paket zur Wiederaufnahme des kulturellen Lebens sollen wirtschaftliche Nachteile durch die Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Seit dem 15. Juni an können Kulturveranstaltungen über die Seite www.Sonderfonds-Kulturveranstaltungen.de registriert werden.

Die niedersächsische Landeseregierung ruft die Veranstalterinnen und Veranstalter auf, die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Kultur ist essenziell und alle Bürgerinnen und Bürger sollen die kulturelle Vielfalt in unserem Land wieder live erleben können. Der Bund hat in enger Zusammenarbeit mit den Ländern ein wichtiges Förderinstrument geschaffen.

Das Land unterstützt die Durchführung von Kulturveranstaltungen trotz pandemiebedingter Einschränkungen bereits mit seinem Förderprogramm „Niedersachsen dreht auf“, das aktuell gerade verlängert worden ist. Der Sonderfonds des Bundes eröffnet weitere Möglichkeiten, Kultur wieder live stattfinden zu lassen. Der Sonderfonds fördert ab dem 1. Juli 2021 in Kraft, schon jetzt besteht für die Veranstalter die Möglichkeit, die Registrierung vorzubereiten. Mit dem Registrierungsstart beginnt ein ganz besonderer Kultursommer.

Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis zu 500 Teilnehmenden im Juli sowie mit bis zu 2.000 Teilnehmenden von August an vor. Zum anderen ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen vorgesehen, die ab September zur Verfügung stehen soll.

Unter www.Sonderfonds-Kulturveranstaltungen.de werden in umfassenden FAQ die Rahmenbedingungen der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung praxisnah und verständlich erläutert. Ab sofort sind zudem die Beratungsleistungen der bundesweiten Telefonhotline 0800 6648430 ausgebaut. Die Registrierung von Kulturveranstaltungen ist ausschließlich online möglich.

Mit der Abwicklung in Niedersachsen ist die NBank beauftragt.

Das Programm „Niedersachsen dreht auf“ wird bis Ende 2022 verlängert. In allen vier Förderlinien können ab sofort wieder Anträge gestellt werden. Das Land will damit weiter die nachhaltige Vitalisierung der Kultur in ganz Niedersachsen unterstützen. Insgesamt stehen weitere  vier Millionen Euro für die Neuauflage des Programms bereit.

Alle Informationen zum Programm finden Sie hier:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-solo-selbststandige-und-kultureinrichtungen-192816.html

In den Förderlinien C (ab 8.000 Euro) und D können Anträge bis zum 31.07.2021 direkt beim MWK gestellt werden.

Antragsformulare und -fristen zu den Förderlinien A, B und C (bis 7.999 Euro) finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Landschaften.