Die Energiepreispauschale soll Bürgerinnen und Bürgern helfen, die sprunghaft gestiegenen Kosten für Strom und Gas in den privaten Haushalten aufzufangen. Am einfachsten ist die Gewährung der Pauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie erhalten den Betrag einmalig direkt von ihren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Der Betrag ist steuerpflichtig, fließt aber nicht in die Berechnung der Sozialbeiträge ein. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Nach wie vor ist die Gewährung der Energiepreispauschale an steuerpflichtiges Erwerbseinkommen gebunden. Für Rentnerinnen und Rentner oder Studierende steht eine angemessene Lösung weiterhin aus. Ich habe mich, wie Ministerpräsident Stephan weil, für eine gerechte Einbeziehung auch dieser Gruppen ausgesprochen, die auch in naher Zukubft entschieden werden sollte.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter:https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html